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   OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16   

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https://dejure.org/2017,60887
OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16 (https://dejure.org/2017,60887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2017 - 13 U 158/16 (https://dejure.org/2017,60887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2017 - 13 U 158/16 (https://dejure.org/2017,60887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für Unfallverursachung bei Fahrstreifenwechsel

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung beim Spurwechsel

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16
    Steht eine Fahrzeugkollision in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel fest, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler seine Sorgfaltspflichten missachtet hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2014, I-1 U 152/13, zit. nach beck-online; KG, Beschluss vom 19.10.2009, 12 U 227/08, NJW-RR 2010, 1113; Hentschel/König/Dauer - König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7, Rn. 17; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker-Heß, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7, Rn. 25).

    Ein Mithaftung kommt daher dann in Betracht, wenn feststünde, dass der auf der bevorrechtigten Fahrspur Fahrende die Gefahr der Kollision auf sich hätte zukommen sehen müssen, er also hätte erkennen müssen, dass der Beklagte Ziff. 2 ihm den Vortritt nicht gewähren würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2014, I 1 U 152/13 Rn. 35; KG Berlin, Beschluss vom 19.10.2009, 12 U 227/08, NJW-RR 2010, 1113, 1114; Heß, aaO, Rn. 24; König, aaO, Rn. 20).

  • KG, 19.10.2009 - 12 U 227/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16
    Steht eine Fahrzeugkollision in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel fest, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler seine Sorgfaltspflichten missachtet hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2014, I-1 U 152/13, zit. nach beck-online; KG, Beschluss vom 19.10.2009, 12 U 227/08, NJW-RR 2010, 1113; Hentschel/König/Dauer - König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7, Rn. 17; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker-Heß, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7, Rn. 25).

    Ein Mithaftung kommt daher dann in Betracht, wenn feststünde, dass der auf der bevorrechtigten Fahrspur Fahrende die Gefahr der Kollision auf sich hätte zukommen sehen müssen, er also hätte erkennen müssen, dass der Beklagte Ziff. 2 ihm den Vortritt nicht gewähren würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2014, I 1 U 152/13 Rn. 35; KG Berlin, Beschluss vom 19.10.2009, 12 U 227/08, NJW-RR 2010, 1113, 1114; Heß, aaO, Rn. 24; König, aaO, Rn. 20).

  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16
    Steht allerdings nicht fest, ob über das - für sich gegebene typische - Kerngeschehen hinaus Umstände vorliegen, die, sollten sie gegeben sein, der Annahme der Typizität des Geschehens entgegenstünden, so steht der Anwendung des Anscheinsbeweises nichts entgegen (BGH, Urteil vom 13.12.2016, VI ZR 32/16).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16
    Anders als in der von den Beklagten zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, zit. nach Juris), in der zwar ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs feststand, nicht aber, ob der Wechsel unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO stattgefunden hat oder ob der Auffahrunfall auf eine verspätete Reaktion des auffahrenden Fahrers zurückzuführen ist, liegt hier kein Auffahrunfall vor, sondern es ist unstreitig zur Kollision an der hinteren Fahrzeugseite des klägerischen Fahrzeugs beim Spurwechsel gekommen.
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16
    Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03, VersR 2005, 954, 956) Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 - VI ZR 133/11 -, Rn. 5, zit. nach juris).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16
    Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03, VersR 2005, 954, 956) Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 - VI ZR 133/11 -, Rn. 5, zit. nach juris).
  • KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21

    Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel

    Auf der anderen Seite kann der Beweis des ersten Anscheins einer Verletzung der sich aus § 7 Abs. 5 StVO ergebenden gesteigerten Sorgfaltspflichten eingreifen, wenn sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers ereignet (vgl. (vgl. KG VerkMitt 1983 Nr. 99; KG Report 1997, 223; KG Report 2003, 272; KG Report 2004, 106; OLG München, Urteil vom 05. Dezember 2014 - 10 U 323/14 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2017 - 13 U 158/16 -, juris).
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